Nach Messerattacke Angeklagter spricht von Notwehr

Er habe nur versucht, sich vor den Schlägen seines Angreifers zu wehren: Ein Angeklagter soll nach einem Streit ein Messer gezogen und auf das spätere Opfer eingestochen zu haben.
Ein Messerangriff nach einem Streit in einem Frankfurter Park beschäftigt seit Donnerstag das Landgericht Frankfurt. Angeklagt ist ein 55 Jahre alter Obdachloser wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Tat ereignete sich im Juli 2021 an einem Kiosk im Frankfurter Ostpark, wo die beiden Männer zunächst in Streit geraten waren. Das spätere Opfer hatte sich auf das Fahrrad des Angeklagten gesetzt. Das gefiel dem Angeklagten ganz und gar nicht.
Es kam laut Anklage zu einer Prügelei, in deren Verlauf der Angeklagte plötzlich ein Messer aus seinem Rucksack zog und auf den 27-Jährigen einstach. Das Opfer wurde am Bauch verletzt und musste in die Klinik. Auch wenn keine konkrete Lebensgefahr bestanden habe, sei von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen, so die Staatsanwaltschaft.
Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte die Messerattacke ein, sprach dabei aber von einer Notwehrsituation. Er habe sich nicht anders zu helfen gewusst, um die Schläge seines Kontrahenten abzuwehren. Dieser hatte rund 2,8 Promille Alkohol im Blut, während der Angeklagte kaum alkoholisiert war. Die Schwurgerichtskammer hat noch drei weitere Verhandlungstage bis Mitte Oktober terminiert.
- Nachrichtenagentur dpa