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Frankfurt am Main

Frankfurt: Jugendliche nach E-Scooter-Angriff auf Polizei angeklagt


Versuchter Mord an Silvester?
Nach E-Scooter-Wurf auf Polizeiauto: Trio angeklagt

Von t-online, osf

30.06.2025 - 12:54 UhrLesedauer: 1 Min.
Der E-Scooter hinterließ diese Spuren an dem Polizeiauto.Vergrößern des Bildes
Der E-Scooter hinterließ deutliche Schäden an dem Polizeiauto (Archivbild): Zwei Verdächtige wurden nun angeklagt. (Quelle: Polizei Frankfurt am Main)
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Von einer Brücke sollen sie einen 30 Kilo schweren E-Scooter auf ein Polizeiauto geworfen haben. Nun müssen sich drei jungen Männer vor Gericht verantworten.

Nach einem Wurf eines E-Rollers auf ein Polizeiauto hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt 17-jährige Jugendliche und einen 19-Jährigen angeklagt. Einer der 17-Jährigen habe in der Silvesternacht den rund 30 Kilogramm schweren E-Scooter von einer Fußgängerbrücke gezielt auf einen Streifenwagen geworfen, teilte die Anklagebehörde mit. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen unter anderem versuchten Mord vor, da er den Tod der Polizisten billigend in Kauf genommen habe.

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Der Roller habe den fahrenden Polizeiwagen an der Frontscheibe und am Dach getroffen und stark beschädigt. Die Insassen seien verletzt worden. Der 19-Jährige soll die Attacke koordiniert und selbst Gegenstände geworfen haben. Auch ihm wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.

Dem zweiten 17-Jährigen wird zur Last gelegt, eine Flasche auf den Streifenwagen geworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem besonders schweren tätlichen Angriff auf Beamte vor, nicht aber versuchten Mord.

Untersuchungshaft und schwerwiegende Anklagepunkte

Der 19-Jährige befinde sich seit dem 27. Februar in Untersuchungshaft, einer der 17-Jährigen seit dem 20. März. Die Gruppe soll neben dem E-Scooter auch Knallkörper, ein Fahrrad und weitere Gegenstände auf Einsatzfahrzeuge geworfen haben. Das Landgericht Frankfurt am Main muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt vom 30.06.2025
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