Zu nah an "The North Face" Gericht verbietet "The Dog Face"-Tierkleidung

"The Dog Face" muss gehen: Die Marke darf ihre Outdoor-Kleidung für Hunde nicht mehr unter dem Namen verkaufen.
Mit einer ungewöhnlichen Markenverletzung hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befasst: Die Richter untersagten im Eilverfahren einem Hersteller von Tierkleidung, seine Produkte unter dem Namen "The Dog Face" zu verkaufen.
Grund sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke "The North Face", berichtete die Justiz am Dienstag.
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Die Markenrechte zu "The North Face" würden durch die Tierkleidung beeinträchtigt, befanden die Richter. Es komme dabei nicht darauf an, dass Markenname wie auch die verwendeten Markensymbole nur ähnlich zu den Originalen seien.
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Es genüge, dass Kunden annehmen könnten, dass "The North Face" das Sortiment auf Hundekleidung erweitert habe, "um es dem sporttreibenden Hundebesitzer zu ermöglichen, seinen Outdoor-Sport im Partnerlook mit dem Tier zu betreiben."
Der Beschluss (Az.: 6 W 32/22) ist nicht mehr anfechtbar.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche