Landgericht Frankfurt Bluttat in Frankfurt: Motiv des Täters bleibt ein Rätsel

Ein Mann erstach seinen Nachbarn in Frankfurt-Niederrad. Durch Zufall entdeckt die Polizei die Leiche des Mannes kurz nach der Bluttat.
Totschlag und gefährliche Körperverletzung: Ein 36-Jähriger ist deshalb am heutigen Mittwoch zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil des Landgerichts hatte er im Oktober 2021 seinen Nachbarn in einem Mietshaus in Frankfurt-Niederrad erstochen. Die Tat beging er aus "unbekannten Gründen", so das Gericht. Die Schwurgerichtskammer ordnete zusätzlich die Unterbringung des Täters in einer Psychiatrie an, wo er sich seit seiner Festnahme bereits aufhält.
Die Polizei fand die Leiche, als sie wegen anderer Straftaten des Angeklagten ermittelte. Vor Gericht gab der Angeklagte an, von dem Nachbarn angegriffen worden zu sein. Das Gericht ging von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Grund dafür ist eine paranoide Schizophrenie sowie Alkoholabhängigkeit des Täters. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte sich auf eine Notwehrsituation berufen und deshalb Freispruch gefordert.
Bundesgerichtshof hob früheres Urteil auf
Bereits 2022 war der Angeklagte vom Landgericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf: Das Gericht hielt es für möglich, dass der Mann vollständig schuldunfähig ist. Für den zweiten Prozess wurde daher ein neues psychiatrisches Gutachten eingeholt, das jedoch zum gleichen Ergebnis kam wie beim ersten Mal.
Bestandteil des Urteils war auch ein Übergriff auf einen Radfahrer kurz vor der Bluttat. Der Angeklagte hatte ihn laut Richter ohne Grund vom Rad gestoßen. Dadurch war die Polizei erst auf ihn aufmerksam geworden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa