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Frankfurt am Main

Frankfurt: Vermieter erstmals für Wucher-Miete verurteilt


Doppelt so viel wie erlaubt
Erstes Urteil zu Wuchermiete in Frankfurt


13.06.2025 - 16:52 UhrLesedauer: 2 Min.
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Miethäuser in Frankfurt (Archivfoto): Ein Vermieter ist nun erstmals strafrechtlich für eine zu hohe Miete verurteilt worden. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Weil er mehr als das Doppelte der ortsüblichen Miete verlangte, wird ein Frankfurter Vermieter verurteilt. Die Stadt sieht darin ein klares Signal.

Ein Vermieter in Frankfurt ist erstmals für eine sogenannte Wuchermiete verurteilt worden. Er hatte von seinem Mieter im Stadtteil Rödelheim über längere Zeit mehr als das doppelte der örtlichen Vergleichsmiete verlangt, wie eine Sprecherin vom Amt für Wohnungswesen t-online sagte. Das Amtsgericht Frankfurt entschied demnach: Rund 3.000 Euro überzahlte Miete muss er zurückgeben, dazu kommen 900 Euro Geldstrafe. Das Urteil fiel am 14. Mai.

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Die Stadt Frankfurt wertet das strafrechtliche Urteil als Präzedenzfall – und als deutliches Signal an Vermieter, die in angespannten Wohnungsmärkten Kasse machen. Die Sprecherin, die im städtischen Netzwerk Mietpreis arbeitet, sagte: "Wir sind froh, dass wir jetzt ein Urteil haben, wo tatsächlich gesagt wird: Hier ist jemand wirklich in seiner Person ausgenutzt worden – plus in dem angespannten Wohnungsmarkt."

Mietwucher in Frankfurt bestraft: Urteil mit Signalwirkung?

Der Hintergrund: Nicht jede überteuerte Miete ist strafbar. Liegt sie etwa 20 Prozent über dem ortsüblichen Niveau, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – etwa mit einem Bußgeld. In solchen Fällen spricht man von Mietpreisüberhöhung (Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Ob die Mieterin oder der Mieter persönlich unter Druck geraten ist, spielt dabei keine Rolle.

Anders ist das bei Mietwucher: Hier reicht die überhöhte Miete allein nicht aus. Entscheidend ist, dass der Vermieter zusätzlich eine Zwangslage, Unerfahrenheit oder Schwäche der betroffenen Person gezielt ausnutzt und die Miete in einem auffälligen Missverhältnis zur üblichen ortsüblichen Miete steht, also deutlich über 50 Prozent höher ist. Dann kann der Fall strafrechtlich verfolgt werden, wie in diesem Fall (Paragraf 291 StGB). Gerade diese strafrechtliche Auslegung war bislang oft vor Gericht gescheitert.

Die Stadt sieht das Urteil nun als wichtigen Schritt, "um der weit verbreiteten Verunsicherung im Mietrecht" entgegenzuwirken.

Das Amt für Wohnungswesen geht davon aus, dass es eine hohe Dunkelziffer von verfolgbaren Fällen in Frankfurt gibt: "Bei fast 40 Prozent der Mietverhältnisse in Frankfurt können Sie von ausgehen, dass sie unter Paragraf 5 der Mietpreisüberhöhung fallen könnten", sagte die Sprecherin.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Sprecherin des Frankfurter Amts für Wohnungswesen, Netzwerk Mietpreis
  • frankfurt.de: Mitteilung der Stadt Frankfurt zum Urteil, 12. Juni 2025
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