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Frankfurt am Main

Frankfurt: Magnus Gäfgen will aus dem Gefängnis – Fall Jakob von Metzler


Staatsanwalt lehnt ab
Kindermörder Gäfgen beantragt erneut Haftentlassung

Von t-online, osf

Aktualisiert am 30.07.2025 - 19:16 UhrLesedauer: 2 Min.
Kindermörder Magnus Gäfgen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am MainVergrößern des Bildes
Magnus Gäfgen, der heute anders heißt, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Archivbild aus dem Jahr 2012): Er versucht erneut, aus dem Gefängnis entlassen zu werden. (Quelle: dpa)
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Der Mord an Jakob von Metzler erschütterte Frankfurt und die Bundesrepublik. Nun will der Täter vorzeitig aus dem Gefängnis. Die Chancen auf Erfolg sind dünn.

Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler versucht erneut, vorzeitig aus dem Gefängnis zu kommen. Den Antrag auf Haftentlassung stellte Magnus Gäfgen, der inzwischen seinen Namen geändert hat, bereits Mitte 2024, bestätigte Oberstaatsanwalt Dominik Mies auf Anfrage von t-online. Zuerst hatte "Focus Online" darüber berichtet.

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Die Staatsanwaltschaft will das jedoch verhindern. Die Behörde beantragte beim Landgericht Kassel, die lebenslange Freiheitsstrafe des Verurteilten nicht zur Bewährung auszusetzen, sagte Mies t-online. Basis dafür seien ein Gutachten des Psychologen und Kriminologen Prof. Dr. Rudolf Egg sowie eine Stellungnahme des Gefängnisses. Details zum Gutachten nannte Mies nicht, positiv dürfte die Bewertung allerdings nicht ausfallen.

Dabei handelt es sich um ein Prognosegutachten, das sich damit befasst, ob der verurteilte Mörder in Zukunft noch mal gefährlich werden könnte.

Zweiter Versuch, aus dem Gefängnis zu kommen

Der inzwischen 50-jährige Gäfgen hatte bereits 2017 erfolglos versucht, auf Bewährung aus dem Gefängnis zu kommen. Im Mai 2019 hatte das Landgericht Kassel eine Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgesetzt. Vor September 2025 ist eine Entlassung damit nicht möglich. Grund dafür laut Focus Online: Das damals erstellte Gutachten sei zum Schluss gekommen, dass vom verurteilten Mörder weiterhin Gefahr ausgehe.

Gäfgen war 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Grundsätzlich ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren dann zwar noch möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Landgericht Kassel muss darüber nun entscheiden.

Das Landgericht Kassel hat noch keine Entscheidung über den gestellten Antrag getroffen. Zunächst müsse der Verurteilte angehört werden, erklärte ein Gerichtssprecher. Ein entsprechender Anhörungstermin sei bisher nicht festgelegt, aber für August oder September 2025 geplant. Der Verurteilte sei aktuell kein Freigänger und erhalte derzeit keine "vollzugsöffnenden" Maßnahmen wie Ausgänge.

Entführung und Mord erschütterten Deutschland

Der Mord an Jakob von Metzler im Herbst 2002 gilt als einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der elfjährige Sohn einer Frankfurter Bankiersfamilie wurde auf dem Heimweg aus der Schule von dem Jurastudenten Magnus Gäfgen entführt. Der Täter erstickte ihn noch am selben Tag in seiner Wohnung. Trotz der bereits vollzogenen Tat forderte der Täter eine Million Euro Lösegeld, wurde bei der Übergabe observiert und kurz darauf am Frankfurter Flughafen festgenommen.

Weil die Polizei damals davon ausging, der Junge könne noch leben, drohten Beamte Gäfgen im Verhör mit Gewalt – was eine internationale Debatte über Grenzen polizeilichen Handelns auslöste. Gegen die Polizisten, darunter der damalige Vizepräsident der Frankfurter Polizei, gab es anschließend eine gerichtliche Verwarnung.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an den Frankfurter Oberstaatsanwalt Dominik Mies
  • www.focus.de: "Kindermörder Gäfgen will raus aus dem Knast: Geheimes Psycho-Gutachten erstellt"
  • Mit Archivmaterial der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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