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Frankfurt am Main

Frankfurt: Wasserentnahme aus Bächen und Nidda verboten - Bußgeld droht


Wegen Trockenheit
Frankfurt verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Nidda

Von t-online, osf

30.07.2025 - 17:08 UhrLesedauer: 2 Min.
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Ausgetrockneter Bach im Westen Frankfurts (Archivbild): Die Stadt ruft einen Stopp für die Wasserentnahme aus. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Rainer Lesniewski/imago)
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Die Stadt Frankfurt reagiert auf sinkende Wasserstände in Bächen und Flüssen. Wer jetzt Wasser aus der Nidda oder anderen Gewässern entnimmt, riskiert ein Bußgeld.

Auch wenn es derzeit viel regnet, hat die Stadt Frankfurt ein Wasserentnahmeverbot für alle oberirdischen Bäche im Stadtgebiet sowie für die Nidda und deren Altarme verhängt. Das Verbot gilt seit Dienstag, wie der Magistrat der Stadt mitteilte. Der Main ist davon ausgenommen.

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Grund für die Maßnahme seien die zunehmend kritischen Niedrigwasserstände in den Frankfurter Gewässern. Bereits im Frühjahr sorgten geringe Niederschläge für unterdurchschnittliche Wasserstände. Nach einer kurzen Entspannung Anfang Juni haben sommerliche Temperaturen und ausbleibender Regen die Situation wieder verschärft. Einige Gewässer sind bereits vollständig ausgetrocknet, andere zu Rinnsalen geschrumpft.

Bußgelder bei Verstößen

Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez (Grüne) sagte: "Die anhaltende Trockenheit sowie die sommerlichen Temperaturen belasten das Gewässerökosystem wieder zunehmend." Die Einschränkung der privaten Wasserentnahmen sei ein notwendiger Schritt zum Schutz der natürlichen Ressourcen.

Das Verbot gilt auch für Grundstückseigentümer und Anlieger der betroffenen Gewässer. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Ausgenommen sind Entnahmen aus dem Main sowie Nutzungen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis verfügen.

Teils erhöhte Keimbelastung

Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt weist zudem darauf hin, dass sich durch die Niedrigwassersituation der Anteil an gereinigtem Abwasser in vielen Gewässern erhöht hat. Dies betrifft besonders Taunusbäche wie den Urselbach, den Erlenbach oder den Eschbach sowie die Nidda. Durch den geringeren Verdünnungseffekt steigt die Keimbelastung in den Gewässern.

Das Wasserentnahmeverbot bleibt bis zum 31. Oktober in Kraft oder bis es vom Magistrat widerrufen wird. Aktuelle Informationen zur Trockenheit und deren Auswirkungen sind auf der Website des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie verfügbar.

Zuvor hatten auch der Wetteraukreis, Stadt und Kreis Kassel sowie Gießen und der Werra-Meißner-Kreis in den vergangenen Wochen die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Frankfurt vom 30. Juli 2025
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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