Erst ein erfolgreicher Fall 184 Klagen wegen Corona-Impfschäden in Hessen

An hessischen Sozialgerichten wurden zahlreiche Klagen wegen vermuteter Impfschäden eingereicht. Erst ein Fall war erfolgreich, aber noch nicht rechtskräftig.
An den Sozialgerichten in Hessen sind insgesamt 184 Klagen auf Entschädigung für mutmaßliche Corona-Impfschäden anhängig. Bislang war nur eine dieser Klagen vor einem hessischen Sozialgericht erfolgreich. Das teilte die Sprecherin des Landessozialgerichts, Jutta Mauer, bei der Vorstellung der Jahresbilanz der Sozialgerichtsbarkeit in Darmstadt mit.
Da Berufung eingelegt worden sei, sei der Fall nun beim Landessozialgericht anhängig – ebenso wie eine Klage, die in erster Instanz nicht erfolgreich war. 13 der 184 Klagen seien zurückgenommen worden, sechs andere rechtskräftig abgewiesen worden.
Die Klagen richten sich nicht etwa gegen Impfstoffhersteller, sondern gegen den Staat wegen Impfempfehlungen. Wer einen Impfschaden vermutet, kann einen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Gibt es über deren Entscheidung Uneinigkeit, landet der Fall unter Umständen vor Gericht.
- Material der Nachrichtenagentur dpa