Mit 60 Stichen Tödliche Messerattacke: Angeklagter bittet um Gnade

Ein Vater soll im Beisein des gemeinsamen Babys die Mutter erstochen haben. Vor Gericht spricht der Angeklagte von einem "Wutausbruch".
Im Prozess gegen einen Mann, der seine Ehefrau mit 60 Messerstichen und -schnitten getötet haben soll, hat sein Rechtsanwalt eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Es lägen keine Mordmerkmale vor, es sei eine Tat im Affekt gewesen, sagte er im Frankfurter Landgericht.
Der Mann sei am Tattag nur in das Haus gegangen, um seinen kleinen Sohn zu sehen, den er über alles liebe. Dort sei es zu einer "emotionalen Auseinandersetzung" mit der 40-jährigen Frau gekommen. Sein Mandant sei "in höchster Erregung" gewesen, daraufhin sei es zu der Tat gekommen. Einen Antrag auf eine Haftdauer stellte er nicht.
Sein Mandant sprach in seinem letzten Wort von einem "Wutausbruch", er habe die Frau nicht absichtlich getötet. "Ich bitte um Gnade", sagt er. Das Urteil soll am 28. Mai verkündet werden.
Anklagebehörde will lebenslang
Die Staatsanwältin hatte dagegen in ihrem Plädoyer am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes beantragt. Es lägen die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe vor, sagte sie. Der heute 53-jährige Mann habe die Frau im Sommer 2023 unter anderem aus Wut getötet, weil sie sich von ihm getrennt hatte.
Der Rechtsanwalt der Söhne, die als Nebenkläger auftraten, schloss sich diesem Antrag an und beantragte zudem, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Deutsch-Iraner und die gebürtige Lettin waren 20 Jahre lang verheiratet gewesen, sie lebten mit ihren Söhnen in Frankfurt. Bereits kurz nach der Hochzeit soll der Mann das erste Mal seiner Frau gegenüber handgreiflich geworden sein, später soll er auch seine Söhne geschlagen haben.
"Ich kann dich auch töten"
Im Dezember 2022 brachte die Frau den dritten gemeinsamen Sohn zur Welt. Im Frühjahr 2023 soll ihr Mann versucht haben, sie zu vergewaltigen und dabei laut Anklage gedroht haben: "Schlagen ist noch gar nichts. Ich kann dich auch töten." Die von einem Sohn alarmierte Polizei schickte ihn aus dem Haus, er durfte sich weder der Frau noch dem gemeinsamen Haus in Frankfurt nähern.
Trotzdem soll er ihr am 3. Juli 2023, dem Tattag, zunächst am Morgen in einem Park aufgelauert haben und weggelaufen sein, als ein Zeuge einschritt. Später soll er einem seiner Söhne heimlich den Hausschlüssel weggenommen haben und damit in das Haus eingedrungen sein, in dem sich die Frau mit dem schlafenden Baby befand.
Er soll mit zwei Küchenmessern mehr als eine Minute lang auf sie eingestochen haben. Die Frau starb noch am Tatort, dem Schlafzimmer. Anschließend alarmierte der Mann selbst die Polizei und wartete mit dem Baby im Arm auf die Beamten.
- Nachrichtenagentur dpa