Hakenkreuze und Holocaust-Verhamlosung Generalstaatsanwaltschaft: Rechtsextreme Polizei-Chatgruppe ist strafbar

Neue Entwicklung im Fall der rechtsextremen Chatgruppe von Frankfurter Polizisten: Entgegen dem Landesgericht hält die Generalstaatsanwaltschaft sie doch für strafbar.
Der Fall der Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten liegt zur Prüfung beim Oberlandesgericht. Wann eine Entscheidung falle, sei noch unklar, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren gegen die fünf beschuldigten Beamten eröffnen wollte. Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt nach Prüfung der Akten die Auffassung, dass tatsächlich Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet wurden. Darüber hatte zuvor die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag) berichtet.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen bei der Generalstaatsanwaltschaft habe die Akten geprüft, sagte ein Sprecher der Behörde. Als Ergebnis gehe die Zentralstelle davon aus, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft "hinsichtlich 83 der 101 angeklagten Taten Aussicht auf Erfolg hat".
Das Landgericht hatte eine Verbreitung der Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Auch wurde kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen.
Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben deckten Gruppe auf
Der Frankfurter Polizei-Skandal sorgte für landesweite Schlagzeilen. Fünf Polizisten des 1. Frankfurter Reviers und eine weitere Frau sollen laut Staatsanwaltschaft in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Chatnamen "Itiotentreff" insgesamt in 102 Fällen überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts eingestellt haben. Die Chatgruppe war im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben aufgedeckt worden.
Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und ihre Familie waren im August 2018 mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt worden. Die Ermittlungen ergaben, dass persönliche Daten der Juristin, die öffentlich nicht zugänglich waren, kurz vor Eintreffen des ersten Drohschreibens von einem Polizeicomputer in einem Frankfurter Revier abgerufen worden waren. Bei den Nachforschungen stießen die Ermittler auf die Chatgruppe.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa