Steuerprozess um Fußball-WM Gericht entscheidet über Sommermärchen-Prozess

Im Verfahren gegen Ex-DFB-Präsident Zwanziger steht eine mögliche Einstellung gegen Geldauflage im Raum. Am Montag fällt die Entscheidung in Frankfurt.
Das Landgericht Frankfurt am Main will am Montag (14. April) um 10 Uhr über die Einstellung des Verfahrens gegen den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger entscheiden. Das Verfahren betrifft den Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 – das sogenannte Sommermärchen.
Bereits Ende März hatte das Gericht vorgeschlagen, das seit mehr als einem Jahr laufende Verfahren gegen eine Geldauflage zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks einzustellen. Eine Einigung kam zunächst nicht zustande, weil es Unstimmigkeiten über die Höhe der Zahlung gab.
Entscheidung in Frankfurt: Vorwurf der Steuerhinterziehung
Zwanzigers Verteidigung und die Staatsanwaltschaft einigten sich Anfang April darauf, in außergerichtlichen Gesprächen eine Lösung anzustreben. Ob es dabei zu einem Kompromiss gekommen ist, soll am Montag bekanntgegeben werden.
Im Zentrum des Prozesses steht der Vorwurf, dass durch falsche Steuererklärungen für das Jahr 2006 Millionen Euro an Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlägen hinterzogen worden sein sollen.
- Nachrichtenagentur dpa
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