Hessen AfD scheitert mit Antrag zur Nationalhymne im Landtag

Der Antrag, jede Woche im Landtag mit dem Singen der Nationalhymne zu beenden, wird deutlich abgelehnt. Es ist nicht der erste abgeschmetterte Vorstoß in diese Richtung.
Die AfD-Fraktion im hessischen Landtag hat mit ihrem Antrag zum regelmäßigen Singen der Nationalhymne eine klare Niederlage erlitten. Die oppositionelle rechtspopulistische Partei hatte beantragt, Plenarwochen im hessischen Landtag künftig mit dem gemeinsamen Singen der deutschen Nationalhymne abzuschließen. Zur Begründung führte die Partei an, dass die dritte Strophe des "Liedes der Deutschen" die grundlegenden Werte des deutschen Gemeinwesens ausdrücke.
"Wir zeigen, dass wir trotz aller Meinungsverschiedenheiten zusammengehören und gemeinsam Verantwortung tragen, um das Beste für unser Land zu erreichen", erklärte der AfD-Abgeordnete Volker Richter im Landtag. Die anderen Fraktionen lehnten den Vorstoß jedoch einhellig ab.
Warnung vor "Banalisierung" und Routine
FDP-Parlamentarier Oliver Stirböck betonte, das Singen der Nationalhymne solle besonderen Ereignissen vorbehalten bleiben, um eine "Banalisierung" zu vermeiden. Die Grünen-Abgeordnete Miriam Dahlke warnte ebenfalls vor dem Verlust des Besonderen und warf der AfD vor, mit ihrer Politik nicht den ersten Worten der Hymne – "Einigkeit und Recht und Freiheit" – zu folgen.
Auch die SPD-Politikerin Lisa Gnadl kritisierte die AfD scharf: "Die AfD will Spaltung, Rassismus und Ausgrenzung." Der CDU-Abgeordnete Ingo Schon merkte an, dass selbst nach Parlamentssitzungen in Russland und China das Singen der Nationalhymne nicht üblich sei.
Im Wiesbadener Landtag war die AfD bereits mit einem weiteren Antrag gescheitert: Die Dauerbeflaggung hessischer Schulen mit der Deutschlandfahne wurde von den vier anderen Fraktionen ebenfalls einmütig abgelehnt.
- Material der Nachrichtenagentur dpa
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