Plötzliche Abschiebung Frankfurt kann abgeschobene Familie nicht zurückholen

Die abrupte Abschiebung einer afghanischen Familie löst eine hitzige Debatte im Frankfurter Rathaus aus. Stadträtin Rinn (FDP) sieht die Verantwortung woanders.
In den Osterferien wurde eine afghanische Familie, die in Frankfurt lebte, nach Indien abgeschoben. Dies geschah während eines Routinetermins bei der Ausländerbehörde – die beiden Kinder der Familie, die die Frankfurter Johanna-Tesch-Schule besuchten, waren ebenfalls betroffen. Nun hat sich Frankfurts Ordnungs- und Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP) bei der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag zu dem in die Kritik geratene Prozedere geäußert.
Rinn sagte, die Zuständigkeit für die Abschiebung habe beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) gelegen. Das RP kenne laut Rinn den Terminplan der Ausländerbehörde und habe den Termin der afghanischen Familie "genutzt."
Darum hat die Stadt die Schule nicht informiert
Die Schulleitung der Johanna-Tesch-Schule habe man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über die Abschiebung ihrer beiden Schüler informieren können, sagte Rinn bei der Stadtverordnetenversammlung. Des Weiteren könne die Stadt Frankfurt die Familie nicht zurückholen. Auch habe man die Familie nicht unter einem Vorwand in die Ausländerbehörde bestellt – es sei lediglich um die Verlängerung der Duldung gegangen.
Wenig Verständnis für Annette Rinns Begründung hatte etwa der Stadtverordnete Emre Telyakar (Grüne) – er sagte über die abgeschobene Familie: "Sie waren Teil unserer Gesellschaft." Auch Mirrianne Mahn (ÖkoLinX-ELF) äußert Kritik und wirft der Stadt Frankfurt eine Mittäterschaft vor. Ayse Dalhoff (Linke) forderte außerdem die Rückholung der Familie: "Frankfurt muss ein sicherer Hafen für Kinder und Familien sein, und nicht Erfüllungsgehilfe für Abschiebebehörden."
FDP beruft sich auf die Landes- und Bundesregelungen
Yanki Pürsün, Fraktionsvorsitzende der FDP im Römer, verteidigte Stadträtin Annette Rinn. Seine Parteikollegin verstecke sich nicht hinter dem Datenschutz; sie sei schlichtweg an Landes- und Bundesregelungen gebunden. Pürsün sagte zudem: "Abschiebungen sind nie schön. [...] Aber: Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, der muss das Land leider verlassen." Es gebe die Möglichkeit, freiwillig auszureisen – dies verhindere dann auch Abschiebungen.
Die plötzliche Abschiebung der Familie führte im Mai zu großen Protesten. Mitschüler der beiden abgeschobenen Kinder zogen gemeinsam mit zahlreichen Unterstützern in einem Protestzug durch die Innenstadt.
Der Zentralrat der afghanischen Hindus und Sikhs e.V. hatte zudem eine Petition gestartet, um Unterschriften für die sichere Rückkehr der Familie nach Deutschland zu sammeln. Darüber hinaus kritisierte die Partei Volt Frankfurt das Vorgehen und sprach von einer "Willkür unseres Abschiebungssystems."
- Reporter vor Ort
- Recherche der Redaktion