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Frankfurt am Main

Prozess gegen syrischen Folterarzt in Frankfurt – Urteil rückt näher


Terrorverfahren in Frankfurt
Mutmaßlicher Folterarzt: Lebenslange Haft gefordert

Von dpa
Aktualisiert am 27.05.2025 - 19:24 UhrLesedauer: 2 Min.
Prozess gegen mutmaßlichen Folterarzt aus SyrienVergrößern des Bildes
Der Angeklagte vor Gericht (Archivbild): In dem Prozess gegen einen mutmaßlichen Folterarzt aus Syrien wurde plädiert. (Quelle: Boris Roessler/dpa Pool/dpa/dpa-bilder)
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Ein syrischer Arzt steht wegen grausamer Foltervorwürfe vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Zahlreiche Zeugenberichte belasten den Angeklagten schwer.

Seit über drei Jahren steht ein syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) – nun neigt sich der Prozess dem Ende zu. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und ein Berufsverbot für den heute 40-Jährigen. Die Anklagebehörde wirft Alaa M. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor.

Eine der beiden Bundesanwältinnen erklärte zu Beginn des sieben Stunden dauernden Plädoyers: An 186 Verhandlungstagen seien über 50 Zeugen vernommen, mehrere Sachverständige gehört sowie unzählige Urkunden und Fotos angesehen worden.

Die Rechtsanwälte des Angeklagten sowie der Nebenkläger sollen nächste Woche plädieren, nach der bisherigen Planung will der Staatsschutzsenat am 16. Juni sein Urteil gegen den 40-jährigen Alaa M. verkünden.

Folter in Notaufnahme

Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft wiegen schwer: Exzessive Gewalt, Folter von der Notaufnahme bis zu den unterirdischen Kellern, in denen Gefangene unter katastrophalen Bedingungen zusammengepfercht waren – M. soll Teil des Terrorsystems gewesen sein.

Konkret wird dem Mediziner Folter in einem syrischen Militärkrankenhaus in den Jahren 2011 und 2012 vorgeworfen. So soll er mehrfach Körperteile mit brennbarer Flüssigkeit versehen und angezündet haben, unter anderem den Genitalbereich eines höchstens 14 Jahre alten Jungen. Auch soll er gegen entzündete Wunden getreten, einem Mann eine tödliche Substanz gespritzt sowie einen weiteren Häftling mit gebrochenem Oberschenkel ohne Narkose operiert – und damit vor Kollegen geprahlt haben.

Er selbst bezeichnete sich in dem Gerichtsverfahren als nicht schuldig und gab an, er sei Opfer eines Komplotts. Zeugen seien durch Medienberichte beeinflusst oder hätten gelogen. Die Staatsanwältinnen hatten laut Plädoyer keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen.

Arzt in Hessen

Der Mann war 2015 nach Deutschland gereist und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde er festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Für den Angeklagten spreche, dass er sich in Deutschland nichts zuschulden kommen ließ, so die Staatsanwaltschaft. Gegen ihn spreche nicht nur, dass er sich freiwillig in den Dienst eines brutalen Regimes gestellt habe, sondern vor allem, dass er das als Arzt tat, der doch Menschen helfen sollte. Stattdessen habe er Wehrlose gequält und gedemütigt – das habe ihm Freude bereitet.

Sadistische Veranlagung

Ein Gutachter hatte Alaa M. einen nicht sexuellen Sadismus attestiert. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für eine Gefahr für die Allgemeinheit und fordert Sicherungsverwahrung, damit er nicht vorzeitig entlassen werden kann.

Dass sich der Arzt wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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