frankfurt.t-online - Nachrichten für Frankfurt
Such Icon
frankfurt.t-online - Nachrichten für Frankfurt
Such IconE-Mail IconMenü Icon


Frankfurt am Main

Frankfurt: Awo muss Ex-Partnerin von Feldmann 9.000 Euro zahlen


Kündigungsstreit beigelegt
Awo muss Ex-Partnerin von Peter Feldmann 9.000 Euro zahlen

Von dpa, t-online
10.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Zübeyde und Peter Feldmann bei seinem 60. Geburtstag (Archivbild): 2018 wurden die Vorwürfe der Vorteilsnahme laut.Vergrößern des Bildes
Zübeyde und Peter Feldmann bei seinem 60. Geburtstag (Archivbild): Die 37-Jährige hatte im Jahr 2014 bei der AWO angefangen. (Quelle: brennweiteffm/imago-images-bilder)
News folgen

Die ehemalige Partnerin des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann hat sich mit der Arbeiterwohlfahrt vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt.

Der Kündigungsstreit zwischen der Arbeiterwohlfahrt (Awo) und der Frau des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann ist beigelegt. Beide Seiten einigten sich am Montag vor dem Arbeitsgericht auf einen Vergleich. Demnach muss die Awo der 37-Jährigen, die getrennt von ihrem Mann lebt, 9000 Euro brutto als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub zahlen. Die 37-Jährige hatte im Jahr 2014 bei der Awo angefangen, 2015 wurde sie Leiterin einer Kita. Bereits nach wenigen Monaten befand sie sich im Mutterschutz, dann in Elternzeit, anschließend war sie ununterbrochen krankgeschrieben.

An dem Posten als Kita-Leiterin und der übertariflichen Bezahlung dafür hatte sich die Affäre um finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt entzündet. Peter Feldmann wurde wegen seiner engen Beziehungen im vergangenen November abgewählt und im Dezember – unter anderem in Bezug auf die Kita-Stelle seiner damaligen Partnerin – wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frankfurter Awo-Chef ist mit Vergleich zufrieden

Die Awo hatte seiner Ex-Partnerin krankheitsbedingt gekündigt, daraufhin verlangte diese laut Awo eine Abfindung. Der Vergleich sieht nun vor, dass das Arbeitsverhältnis zum Oktober vergangenen Jahres durch ordentliche krankheitsbedingte Kündigung endete. Hinzu kommt ein Zeugnis, dass Feldmann attestiert, "stets zur vollen Zufriedenheit" ihres Arbeitgebers gearbeitet zu haben. Laut Gericht wollte die 37-Jährige rund 14.300 Euro als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub, die Awo hatte dagegen einen Anspruch von rund 7300 Euro errechnet.

Mit dem Vergleich sei er zufrieden, sagte der Frankfurter Awo-Chef Steffen Krollmann nach dem Gerichtstermin. Den Urlaubsausgleich müsse die Awo bezahlen, dies sei gesetzlich vorgesehen. Mehr zahle man nicht. Die 37-Jährige Feldmann selbst wollte sich nach dem Termin nicht äußern. Gegen sie läuft noch ein Verfahren wegen eines Schein-Minijobs, den sie bei der Awo gehabt soll. Von ihrem Mann, Peter Feldmann, lässt sie sich derzeit scheiden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...




Telekom