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Frankfurt am Main

Frankfurt: Anwältin betrügt Seniorin – Landgericht mildert Strafe


Schaden von 630.000 Euro
Anwältin betrügt Seniorin – Gericht mildert Strafe

Von dpa
07.06.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240607-99-313774Vergrößern des Bildes
Der Eingang zum Frankfurter Landgericht. (Quelle: Helmut Fricke/dpa)
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Eine Anwältin missbraucht das Vertrauen einer Seniorin und verursacht so einen Schaden von fast 630.000 Euro. Das Landgericht Frankfurt verhängt eine Haftstrafe.

Wegen umfangreicher Betrügereien zulasten einer betagten Pflegepatientin ist eine 40 Jahre alte Rechtsanwältin am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dem Urteil ging ein umfassendes Geständnis voraus, in dem die Angeklagte unter anderem von erschwindelten Darlehen und Zuwendungen sowie vom Kauf eines Oberklassefahrzeugs erzählte. Am Ende bezifferte sich der Schaden auf dem Konto des 88-jährigen Opfers auf knapp 630.000 Euro. Die Betreuerin kam vorübergehend in Untersuchungshaft.

Maßgeblich für das am Ende eher milde Urteil war der Umstand, dass die Angeklagte im Gerichtssaal 200.000 Euro des Schadens an die Seniorin zurückgezahlt hatte. Auch der Rest des Geldes solle in absehbarer Zeit wieder an die 88-Jährige zurückgehen, hieß es.

2023 waren der Familie des Opfers die Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Zu den rechtswidrig erlangten Gegenständen gehört auch ein 79.000 Euro teurer SUV, den die Angeklagte aus dem Kapital der wohlhabenden Rentnerin bezahlt, danach aber ausschließlich für sich selbst genutzt hatte. Der Wagen wurde vom Gericht eingezogen. Nach dem Geständnis war vor der Wirtschaftsstrafkammer eine Absprache geschlossen worden. Die damit vereinbarte Haftstrafe hätte ursprünglich dreieinhalb Jahre betragen, wurde aber wegen der Rückzahlung eines Teilbetrages nochmals gemildert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der dpa
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