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Frankfurt am Main

Mord im Bahnhofsviertel Frankfurt: Urteil nach Tat gegen Rollstuhlfahrer


Tat im Bahnhofsviertel
Mord, um ins Gefängnis zu kommen: Urteil gefallen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 25.04.2025 - 10:28 UhrLesedauer: 1 Min.
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Der nun Verurteilte bei der Anklage im Februar (Archivbild): Das Gericht sieht niedere Motive für die Bluttat als erwiesen an. (Quelle: IMAGO/Jan Huebner/imago)
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In einem aufsehenerregenden Mordprozess verkündet das Landgericht sein Urteil. Der Angeklagte ermordete einen obdachlosen Rollstuhlfahrer, um ins Gefängnis zu kommen.

Nach einem Mord an einem Bettler im Frankfurter Bahnhofsviertel ist der 30 Jahre alte Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Genau das war laut der Richterin des Landgerichts Frankfurt sein Ziel: "Er wollte töten, um ins Gefängnis zu kommen und so seine Sorgen loszuwerden", erklärte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer. "Das schien ihm die allerbeste Lösung für seine Probleme zu sein."

Am 7. März 2024 beging der Mann die Bluttat im Bahnhofsviertel. Der damals 29-Jährige lebte vor der Tat im rheinland-pfälzischen Nastätten (Rhein-Lahn-Kreis), war arbeitslos und von der Obdachlosigkeit bedroht. Er fuhr laut dem Gericht für die Tat in das Viertel. Dort suchte er sich demnach ein Opfer, das sogar ihm als kleinen, schmächtigen, ängstlichen Mann unterlegen gewesen sei.

Stiche in Rücken von wehrlosem Opfer

Er traf auf den Bettler: Der 49-Jährige hatte nur noch ein Bein, saß im Rollstuhl, wog lediglich etwas über 40 Kilogramm. Nach einer kurzen Unterhaltung der beiden Männer rollte er davon in eine Passage. Der damals 29-Jährige ging hinterher und stach ihm mehrfach von hinten mit großer Wucht in den Rücken.

Mit seinem Urteil wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen folgte das Frankfurter Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsanwalt des heute 30-Jährigen hatte eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren gefordert. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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