In Frankfurt Totschlagprozess: 13-jährige Strafe gefordert

Ein schockierender Tötungsfall beschäftigt das Frankfurter Landgericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine 13-jährige Haftstrafe.
Das Frankfurter Landgericht beschäftigt sich mit einem rätselhaften Tötungsfall. Eine Frau wurde am 2. Februar 2024 von ihrem Freund erwürgt. Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft.
Der Fall wirft viele Fragen auf: Warum tötete der 66-jährige Deutsche seine Partnerin? Die Staatsanwältin erklärte, dass kein Motiv festgestellt werden konnte. Sie plädierte auf eine Haftstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags – genauso wie der Anwalt der Tochter des Opfers. Der Verteidiger des Angeklagten plädiert hingegen auf maximal zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Angeklagter überdeckte Leichengeruch mit Raumsprays
Nach dem Verbrechen in der Wohnung des Opfers soll der Angeklagte die Leiche in das Schlafzimmer verfrachtet und mit Decken umwickelt haben. Um den Geruch zu überdecken, nutzte er Raumsprays und klebte die Tür ab. Über das Handy der Getöteten täuschte er deren Angehörigen vor, dass sie noch lebte. Erst Wochen später alarmierte die Tochter die Polizei, die dann die Leiche fand.
Während des Prozesses gab der Angeklagte an, Erinnerungslücken zu haben und äußerte weder ein Motiv noch Details zur Tat. Er sagte nur leise: "Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun." Der Mann ist bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte vorbestraft.
Bereits 1980 drückte der heute 66-Jährige einer Prostituierten kurzzeitig den Hals zu. 1988 drang er in ein Haus ein und würgte ein ihm unbekanntes elfjähriges Mädchen. Dann ließ von ihr ab, entschuldigte sich und lief davon. Ein Gericht ließ ihn daraufhin für einige Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen, da er "eine Gefahr für die Allgemeinheit" sei, wie es in dem Urteil hieß. Es müsse damit gerechnet werden, dass er das nächste Mal nicht mit dem Würgen aufhöre und sein Opfer umbringe.
Die Schwurgerichtskammer wird ihr Urteil zum aktuellen Fall am Donnerstag um 14.30 Uhr verkünden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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