Schutz für Minderjährige Frankfurt verbietet Verkauf von Lachgas an Jugendliche

Die Stadt Frankfurt geht gegen die Verbreitung der Partydroge vor. Die neue Regelung gilt ab sofort – Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Frankfurt hat den Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte am Donnerstag, 8. Mai, einer entsprechenden Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zu. Das teilte die Stadt mit.
Betroffen sind sowohl der direkte Verkauf in Kiosken als auch die Weitergabe – etwa über Luftballons oder Automaten. Betreiber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Lachgas an Minderjährige gelangt. Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2027.
OB: Brauchen bundesweites Verbot
Ordnungsdezernentin Annette Rinn sagte: "Die Gefahren von Lachgas sind real und müssen ernst genommen werden." Oberbürgermeister Mike Josef erklärte: "Was wir wirklich brauchen, ist ein bundesweites Verbot – andere Länder sind da schon weiter."
Lachgas, auch Distickstoffmonoxid genannt, ist in Deutschland bisher frei erhältlich, da es weder unter das Arznei- noch unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. In Frankfurt ist der Konsum unter Jugendlichen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut Drogenbericht 2022 hat bereits jeder sechste Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren die Substanz ausprobiert.
Frankfurt folgt Hamburg
Die gesundheitlichen Risiken reichen von Bewusstlosigkeit und Herz-Kreislauf-Versagen bis hin zu Hirnschäden. Besonders gefährlich sei der Konsum für Minderjährige, da deren körperliche und geistige Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei, betonte die Stadt.
Mit der Verordnung orientiert sich Frankfurt am Hamburger Modell. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt ein Präventionskonzept gegen den Missbrauch von Lachgas vorgestellt. Eine ähnliche Regelung gibt es in Osnabrück und Landkreis Helmstedt in Niedersachsen.
- Mitteilung der Stadt Frankfurt vom 9. Mai 2025
- stvv.frankfurt.de: Vortrag des Magistrats vom 07.04.2025, Stand: 8. Mai 2025