Skandal um überhöhte Gehälter Ex-Geschäftsführer der Awo scheitert vor Gericht mit Klage

Die fristlose Kündigung des ehemaligen Frankfurter Awo-Geschäftsführers ist rechtens. Das entschied das Amtsgericht. Unterdessen wurde auch gegen OB Feldmann ein Verfahren eingeleitet.
Der ehemalige Geschäftsführer des Arbeiterwohlfahrt (Awo) Kreisverbands in Frankfurt am Main ist mit einer Klage gegen seine fristlose Kündigung im Zuge des Skandals um überhöhte Gehälter gescheitert. Die außerordentliche und fristlose Kündigung sei wirksam, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt laut Mitteilung vom Donnerstag.
Dem Mann sei bewusst gewesen, dass es keinen Grund für die von ihm veranlasste Zahlung von über 25.000 Euro an den Kreisverband Wiesbaden gegeben habe. Damit liege ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Alle Anträge auf weitere Zahlungen an den ehemaligen Geschäftsführer wurden abgewiesen. Die Awo wurde dazu verurteilt, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Verfahren gegen OB Feldmann eingeleitet
Im Zuge des Awo-Skandals um Betrugsvorwürfe und überhöhte Gehälter war der damalige Geschäftsführer des Kreisverbands Frankfurt Ende Januar fristlos entlassen worden. Rund zwei Wochen zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Räume der Awo in Frankfurt und Wiesbaden durchsuchen lassen.
Auch der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) geriet durch den Skandal in Erklärungsnot. Im November wurde der Vorwurf laut, dass Feldmanns Ehefrau als Leiterin einer Kita der Awo zu viel verdient habe. Zudem soll die Awo ihr im September 2017 einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt haben. Auch Feldmann arbeitete vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister für die Awo.
Das hessische Innenministerium leitete zuletzt ein Disziplinarverfahren gegen Feldmann ein. Gegen ihn und seine Frau wird nach seinen eigenen Angaben aber nicht strafrechtlich ermittelt.
- Nachrichtenagentur afp