Frankfurt am Main Schlüsseldienst-Monteur muss 500 Euro an Kundin zurückzahlen
Ein Schlüsseldienst-Monteur muss nach einer überteuerten Türöffnung 500 Euro an die betroffene Kundin zurückzahlen. Im Gegenzug wurde am Freitag das Strafverfahren gegen den 44-Jährigen wegen Wuchers und Betrugs vom Amtsgericht Frankfurt eingestellt. Der Angeklagte hatte von der 57 Jahre alten Mieterin im März 2018 mehr als 700 Euro für die gut einstündige Öffnung einer Wohnungstür verlangt - nach dem Gutachten eines Sachverständigen hätte die Dienstleistung einschließlich Ersatzteile höchstens 200 Euro kosten dürfen.
Vor Gericht räumte der Angeklagte den teuren Preis zwar ein, er sei jedoch nur kurzzeitig Angestellter der Firma gewesen und habe "die Preise nicht gemacht". Nachdem er der Frau im Zeugenstand die Rückzahlung der überhöhten Differenz zugesagt hatte, stimmte auch die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens wegen "geringer Schuld" zu.