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Frankfurt am Main

Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben beginnt im Februar


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Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben beginnt im Februar

Von dpa
05.01.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Darstellung der Göttin Justitia. (Quelle: Carsten Koall/dpa/Symbolbild/dpa)
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Der Prozess gegen den mutmaßlichen Verfasser der "NSU 2.0"-Drohschreiben beginnt am 16. Februar vor dem Landgericht Frankfurt. Der Mann müsse sich unter anderem wegen des Vorwurfs der Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung und Bedrohung verantworten, so ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Außerdem werde ihm Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Begonnen hatte die Serie der Drohschreiben im Jahr 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie. Die Drohschreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Basay-Yildiz hatte im Münchner NSU-Verfahren Angehörige der Opfer des NSU-Terrors als Nebenklageanwältin vertreten. Wie sich im Verlauf der Ermittlungen herausstellte, waren kurz zuvor ihre privaten Daten von einem Polizeirechner in einem Frankfurter Revier abgerufen worden. Auch in den Fällen der Linken-Politikerin Janine Wissler und der Kabarettistin Idil Baydar, die ebenfalls Adressatinnen von "NSU 2.0" Drohschreiben waren, war es zu Datenabfragen an Polizeirechnern gekommen.

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Der mutmaßliche Verfasser der Drohschreiben ist selbst kein Polizist. Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) sah nach der Anklageerhebung die Polizei entlastet. Wie der mutmaßliche Verfasser der Drohschreiben an die öffentlich nicht zugänglichen Daten kam, wird in dem zunächst bis Ende April terminierten Verfahren in Frankfurt zu klären sein. Im Zug der Ermittlungen war zudem eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten in dem Frankfurter Revier, in dem auch die Daten von Basay-Yildiz abgefragt worden waren, aufgedeckt worden.

Der Angeklagte soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben verschickt haben - per E-Mail, Fax oder SMS. Dabei habe er regelmäßig die Grußformel "Heil Hitler" verwendet sowie sich selbst "SS-Obersturmbannführer" genannt.

Empfänger der Schreiben waren Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen. Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie "Abfallprodukte", "Volksschädling" oder drastische Schimpfwörter gegen Menschen mit türkischen Wurzeln. Gedroht wurde unter anderem mit "Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst" oder damit, dass Familienangehörige "mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet" würden.

Der damals 53 Jahre alte Mann wurde im Mai 2021 in seiner Berliner Wohnung festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte Ende Oktober Anklage gegen den mutmaßlichen Verfasser der Drohschreiben erhoben. Die Anklageschrift umfasst 120 Seiten.

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