Frankfurter Oberlandesgericht Porsche in Reparatur: Gericht hält Ford Mondeo als Ersatz für "zumutbar"

Nach einem Verkehrsunfall sollte ein Porsche-Fahrer aus Frankfurt vorläufig eine Kombilimousine nutzen – und zieht deswegen vor Gericht.
So groß das Fahrvergnügen hinter dem Steuer eines Sportwagens auch sein mag – im Reparaturfall kann dem Fahrer auch eine Kombilimousine zugemutet werden. Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und erteilte der Forderung nach einer Nutzungsausfallentschädigung eine Absage.
Nach der Beschädigung des Porsches 911 bei einem Unfall sei dem Kläger die Nutzung eines Ford Mondeos für Stadt- und Bürofahrten zumutbar, hieß es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stelle einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar.
Der Kläger, dem noch vier weitere Fahrzeuge gehören, hatte darauf verwiesen, dass zwei der Wagen von Familienangehörigen genutzt würden und ein weiteres in besonderer Weise für Rennen ausgestattet sei und daher nicht in Betracht komme. Der Kombi sei für den Stadtverkehr zu sperrig und werde von der ganzen Familie lediglich als Lasten- und Urlaubsfahrzeug genutzt. Zuvor hatte bereits das Landgericht eine Nutzungsausfallentschädigung abgelehnt. Der Anspruch darauf entfalle, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar sei. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
- dpa Nachrichtenagentur
- ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de: Mitteilung vom 5. September 2022