Schluss mit Blau-Zwang Feuerwehren dürfen Uniformfarbe frei wählen

Jahrzehntelang galt Blau als die Farbe der hessischen Feuerwehr. Nun ändert ein Ministeriumserlass diese Tradition grundlegend. Die Hintergründe.
Das hessische Innenministerium hat eine weitreichende Änderung für die Feuerwehren des Bundeslandes beschlossen. Nach jahrelanger Vorgabe dürfen die Wehren künftig die Farbe ihrer Dienstkleidung selbst wählen. Die bisher vorgeschriebene blaue Einsatzkleidung ist damit nicht mehr verpflichtend.
"Alternativ zur blauen Farbe kommen beispielsweise auch eine sandfarbene Einsatzkleidung in Betracht", teilte das Ministerium mit. Die Änderung der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradeverordnung sei bereits unterzeichnet, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Landesfeuervwehrerband Hessen begrüßte die Entscheidung
Innenminister Roman Poseck (CDU) begründete den Schritt mit wiederkehrenden Wünschen aus den Reihen der Feuerwehren. "Wir leisten damit nicht nur einen Beitrag zur Motivation, sondern auch zu modernen Rahmenbedingungen", erläuterte der Minister. Aus Kostengründen solle der Farbwechsel jedoch nur im Rahmen ohnehin anstehender Neuausstattungen erfolgen.
Norbert Fischer, Präsident des Landesfeuervwehrerbandes, begrüßte die Entscheidung. Die Freigabe der Farbwahl ermögliche den Feuerwehren vor Ort mehr Flexibilität.
Neben der neuen Farbfreiheit plant das Ministerium auch eine Anhebung der Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute. Dafür ist allerdings eine Novelle des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes notwendig, die noch vom Landtag verabschiedet werden muss. Pilotprojekte hätten gezeigt, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte grundsätzlich auch bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres Dienst leisten können.
Altersgrenze bei hessischer Feuerwehr wird auf 67 angehoben
"Der Schritt entspricht der allgemeinen Entwicklung", erklärte Poseck zu diesem Vorhaben. "Wir wissen um die hohe Kompetenz und auch die Fitness vieler älterer Menschen. Es ist folgerichtig, ihnen einen längeren Einsatz bei den Feuerwehren zu ermöglichen." Derzeit liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren und kann auf Antrag auf 65 Jahre erhöht werden.
Mit der geplanten Gesetzesänderung folge das Land nicht nur individuellen Wünschen von Betroffenen, sondern stärke auch die Wehren personell, so der Minister.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.