Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anwalt soll wohlhabende Ausländer illegal eingeschleust haben

Ein Frankfurter Anwalt und seine Komplizen stehen im Verdacht, ein Schleusersystem mit Scheinwohnungen für überwiegend reiche Ausländer betrieben zu haben.
Ein 52 Jahre alter Rechtsanwalt aus Frankfurt soll über Jahre hinweg ein professionelles System aufgebaut haben, um überwiegend wohlhabende Ausländer illegal nach Deutschland zu schleusen. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Mittwoch mit.
Laut Anklage habe der Jurist über seine Firma Wohn- und Gewerbeimmobilien in Pirmasens und Saarbrücken organisiert, in denen er Scheinunternehmen und Scheinwohnsitze eingerichtet haben soll. Ziel sei es gewesen, bei deutschen Ausländerbehörden Aufenthaltstitel zu erschleichen – gegen Bezahlung. Zwischen 2021 und 2023 soll er zusammen mit drei weiteren Angeklagten in mindestens 20 Fällen Mandanten aus China, dem Iran, dem Irak, dem Sudan, der Türkei und Vietnam betreut haben.
Pro Fall seien laut Anklage zwischen 20.000 und 35.000 Euro geflossen. Die Ermittler sprechen von banden- und gewerbsmäßigem Einschleusen.
Zwei Standorte, drei Helfer
Den beiden Mitangeklagten aus Saarbrücken – eine 49-Jährige und eine 48-Jährige – wird vorgeworfen, die Standorte in Pirmasens und Saarbrücken betreut und dort die Scheinfirmen organisiert zu haben. Sie sollen die Post der "Kunden" an deren Fake-Adressen weitergeleitet und deren Anträge auf Aufenthaltstitel vorbereitet haben.
Ein 47-jähriger iranischer Staatsbürger soll zusätzlich eine entkernte Immobilie in Saarbrücken – ein ehemaliges Hotel – für die Scheinwohnsitze zur Verfügung gestellt haben. Auch er ist angeklagt.
Dem Verfahren gingen umfassende Ermittlungen voraus. Am 13. April 2023 durchsuchten Beamte 91 Wohn- und Geschäftsräume in vier Bundesländern. Die Aktion wurde von der Bundespolizei und der Eingreifreserve der Frankfurter Staatsanwaltschaft koordiniert. Die beiden Hauptverdächtigen wurden zeitweise in Untersuchungshaft genommen, befinden sich inzwischen aber unter Auflagen auf freiem Fuß.
- Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vom 07.05.2025
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.