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Frankfurt am Main

Weitere Verbote: Frankfurt schränkt Onlinehandel mit Lachgas ein


Kooperation mit Amazon
Frankfurt schränkt Onlinehandel mit Lachgas ein

Von t-online
07.08.2025 - 16:19 UhrLesedauer: 1 Min.
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Lachgaskartuschen wie diese sollen möglichst nicht mehr in die Hände von Jugendlichen gelangen (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/imago)
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Frankfurt geht schon länger gegen den Verkauf von Lachgas vor. Nach Verboten im öffentlichen Raum kooperiert die Verwaltung mit Onlineplattformen.

Die Stadt Frankfurt hat eine Kooperation mit mehreren Onlineplattformen gestartet, um den Handel mit Lachgas einzuschränken. Nach Angaben der Stadtverwaltung unterstützen Onlinehändler, wie Amazon, Wolt und billiger.de die Bemühungen, den Verkauf des bei Jugendlichen beliebten Rauschmittels zu begrenzen.

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Frankfurt hatte bereits zuvor den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie den Konsum auf öffentlichen Plätzen verboten. Mit der neuen Initiative geht die Stadt einen Schritt weiter. Initiiert hat die Zusammenarbeit mit den Onlinehändlern das Sachgebiet Gefahrengutangelegenheiten des städtischen Straßenverkehrsamts.

Lachgas: Amazon hat Richtlinie erlassen

Der Onlinehändler Amazon hat laut Mitteilung der Stadt bereits eine Richtlinie erlassen, die den Handel mit großen Lachgaskartuschen nicht mehr gestattet. Dritthändler hätten eine Übergangszeit, danach werden die entsprechenden Produkte entfernt. Der Lieferdienst Wolt hat den Angaben zufolge Lachgasprodukte bereits aus dem Angebot in Frankfurt genommen.

Das Vergleichsportal billiger.de filtert demnach künftig Lachgaskartuschen aus seinen Preisvergleichen. Nach einer Datenanalyse der 130.000 Händler und 100 Millionen Angebote seien relevante Anbieter identifiziert und deren Produkte aus dem Vergleich entfernt worden.

Vincent Staat, Sachgebietsleiter Gefahrengutangelegenheiten und Initiator des "Arbeitskreis Lachgas", sieht trotz der Fortschritte die Probleme mit Lachgas noch nicht als gelöst an. Die Stadt stehe mit weiteren Onlineanbietern in Kontakt, um die Arbeit fortzuführen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Frankfurt vom 7.8.2025
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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