Frankfurt am Main Urteil im Prozess um Unfall mit drei Toten rechtskräftig

Das Urteil im Prozess um den Unfall mit drei Todesopfern im Main-Taunus-Kreis ist rechtskräftig. Das Amtsgericht Frankfurt bestätigte am Montag, dass von keiner Seite Rechtsmittel eingelegt worden seien. Am 3. November war der heute 19 Jahre alte Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten zu Bewährung und zahlreichen Auflagen verurteilt worden. Zunächst hatte nur sein Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet, mittlerweile aber auch die Staatsanwaltschaft sowie die Angehörigen der drei Todesopfer als Nebenkläger.
Der Unfall hatte sich im Juli vergangenen Jahres zwischen den Hofheimer Stadtteilen Langenhain und Wildsachsen ereignet. Der Fahranfänger hatte seine Freunde wenige Tage nach seinem 18. Geburtstag zu einer Spritztour in einem schweren Sportgeländewagen durch den Taunus eingeladen. In deren Verlauf beschleunigte er das Fahrzeug trotz Tempolimits 100 auf 135 Stundenkilometern, verlor in einer Kurve die Kontrolle über den Wagen und setzte ihn an einen Baum. Während die Mitinsassen starben, wurde der Unfallfahrer nur leicht verletzt.