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Frankfurt am Main

Frankfurt am Main: AfD-Politiker wegen fehlender Maske zu Geldstrafe verurteilt


Einspruch gescheitert
Maske verweigert – AfD-Politiker zu Geldstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 13.06.2022Lesedauer: 1 Min.
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Justitia-Skulptur (Symbolbild): Das Oberlandesgericht hat das Urteil des Amtsgerichts als rechtskräftig eingestuft. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa)
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Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte in einem öffentlichen Gebäude keine Maske getragen – und muss nun 100 Euro Strafe zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Beschwerde des Politikers abgelehnt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Weil er sich im November 2020 ohne Mund-Nasen-Bedeckung in einem öffentlichen Gebäude aufgehalten hat, muss ein AfD-Landtagsabgeordneter ein Bußgeld von 100 Euro zahlen. Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss verwarf das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Verurteilung des AfD-Politikers zu der Geldbuße. Die Entscheidung des Amtsgerichts sei damit rechtskräftig, teilte das OLG mit. Um wen es sich handelt, teilte das Gericht nicht mit.

Der AfD-Landtagsabgeordnete habe sich im November 2020 im Zusammenhang mit einer Kreistagssitzung im Publikumsbereich des öffentlich zugänglichen Gebäudes aufgehalten. Weil er dabei keine Mund-Nasen-Bedeckung trug, habe der Landkreis gegen ihn wegen Verstoßes gegen die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro festgesetzt, erläuterte das OLG.

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Auf den Einspruch des Betroffenen hin hatte das Amtsgericht die Geldbuße bestätigt. Ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung sei vom OLG verworfen worden, hieß es. Zulassungsgründe lägen nicht vor. Um die Entscheidung anzufechten, wäre als Rüge die Versagung rechtlichen Gehörs in Betracht gekommen. Diese sei aber nicht erhoben worden, daher sei die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig, erläuterte das OLG.

Ein Sprecher der AfD-Landtagsfraktion sagte, der Betroffene sei nicht in seiner Funktion als Landtags-, sondern als Kreistagsabgeordneter in dem Gebäude aufgetreten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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