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Frankfurt am Main

Scholz-Umarmung am Rollfeld in Frankfurt: Urteil im Fall überrascht


Reue im Gerichtssaal
50-Jähriger umarmt Scholz: Gericht fällt überraschendes Urteil

Von dpa
15.04.2025 - 14:57 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250415-911-003547Vergrößern des Bildes
Der Scholz-Umarmer bekräftigt vor Gericht Reue. (Quelle: Andreas Arnold)
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Ein 50-Jähriger drang auf das Rollfeld des Frankfurter Flughafens ein und umarmte Kanzler Scholz überraschend. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Ein 50-jähriger Mann, der sich unbefugt Zugang zum Rollfeld des Frankfurter Flughafens verschafft und dort Bundeskanzler Olaf Scholz umarmt hatte, ist vom Frankfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro sowie einem Fahrverbot von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, wie die Nachrichtenagentur dpa am Tag der Meldung mitteilte.

Der Vorfall ereignete sich im Mai 2023, als der Mann unter starkem Drogeneinfluss stand. Aufgrund seiner eingeschränkten Schuldfähigkeit fiel das Strafmaß entsprechend aus. Der Angeklagte zeigte Reue im Gerichtssaal und entschuldigte sich für seine Tat.

Zufällige Begegnung

Die Umarmung des Kanzlers sei laut Staatsanwalt Christian Lang ein reiner Zufall gewesen und spielte während des halbtägigen Verfahrens nur eine untergeordnete Rolle. Die Hauptanklagepunkte waren Gefährdung des Straßenverkehrs und Hausfriedensbruch.

Der Mann war bereits zuvor wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aufgefallen, was ebenfalls in das Strafmaß einfloss. Vor Gericht erklärte er, zwei Tage gefeiert und viel Kokain konsumiert zu haben.

Fall entfachte eine Sicherheitsdebatte

Nach dem Zwischenfall wurde der Mann von der Bundespolizei festgenommen und nach Feststellung seiner Personalien freigelassen. Kanzler Olaf Scholz äußerte sich gelassen über den Vorfall: "Ich hab' auch diese Situation nicht als dramatisch empfunden."

Der Fall sorgte jedoch für Diskussionen über die Sicherheit des Kanzlers am Flughafen Frankfurt, dessen Rollfeld normalerweise nicht für Passagiere zugänglich ist.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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