Oberlandesgericht Frankfurt Knapp vier Jahre Haft für IS-Unterstützer

Ein Mann radikalisiert sich in Jugendhaft. Später überweist er tausende Euro, um gefangene IS-Mitglieder zu unterstützen. Das hat schwere Konsequenzen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen 28-jährigen Mann unter anderem wegen Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Mann habe in zwölf Fällen eine terroristische Vereinigung unterstützt und gegen EU-Embargos verstoßen, teilte das Gericht am Mittwoch (21. Mai) nach dem Urteil mit.
Der Verurteilte Deard M. überwies demnach zwischen Mai 2020 und August 2021 insgesamt rund 4.200 Euro an ein Spendennetzwerk, das Geld an IS-Mitglieder in nordsyrischen Internierungslagern weiterleitete. Laut Gericht handelte er in dem Wissen, dass die Gelder der Terrororganisation IS und deren Mitgliedern zugutekommen würden.
Radikalisierung begann bereits in Jugendhaft
Der aus einer kosovarischen Einwandererfamilie stammende Mann sei bereits als Jugendlicher straffällig geworden. Während einer mehrjährigen Jugendstrafe habe er ein verstärktes Interesse am Islam gefunden, das zu einer Radikalisierung führte. Von seinen Eltern sei er westlich geprägt gewesen. Nach seiner Haftentlassung befasste er sich den Angaben zufolge zunehmend mit islamistisch-salafistischen Inhalten und entwickelte spätestens im Frühjahr 2020 eine jihadistische Glaubensausrichtung.
Im Internet konsumierte der Verurteilte demnach intensiv IS-Propaganda und trat Telegram-Kanälen bei, in denen die Ideologie der Terrororganisation verbreitet wurde. Über diese Plattformen erfuhr er von Spendenaufrufen für inhaftierte IS-Angehörige in nordsyrischen Camps.
Die zwölf Überweisungen tätigte der 28-Jährige während einer laufenden Bewährungszeit. Nach dem Tatzeitraum lebte er zeitweise in der Türkei und in Mauretanien im nordwestlichen Afrika. Bei einem Aufenthalt in Deutschland wurde er im Juni 2024 festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.
Gericht berücksichtigt Teilgeständnis und humanitäre Lage
Auf das Strafmaß wirkte sich laut dem Gericht strafmildernd aus, dass die Taten fast vier Jahre zurückliegen und der Angeklagte sie zumindest teilweise eingeräumt hat. Auch die schwierigen humanitären Bedingungen in den nordsyrischen Lagern wurden berücksichtigt.
Strafverschärfend wertete das Gericht dagegen die erheblichen Vorstrafen des Mannes, den langen Tatzeitraum, die hohe Anzahl der Überweisungen und die besondere Gefährlichkeit des IS. Auch dass alle Taten während laufender Bewährung begangen wurden, wirkte sich negativ aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verurteilte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt können Revision einlegen.
- Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Mai 2025
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