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Frankfurt am Main

Frankfurt: Urteil für Ex-Jugendtrainer wegen Missbrauchs erwartet


Frankfurter Landgericht
Urteil erwartet: Ex-Jugendtrainer drohen achteinhalb Jahre Haft

Von dpa
22.07.2025 - 15:21 UhrLesedauer: 2 Min.
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Der Angeklagte (M) wird zum Prozessauftakt in den Verhandlungssaal am Landgericht geführt: Der 28-Jährige soll sich an mehreren Kindern und Jugendlichen vergangen haben. (Quelle: Boris Roessler)
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Die Staatsanwaltschaft fordert achteinhalb Jahre Haft für einen Ex-Jugendtrainer. Am Freitag fällt das Urteil – an seinem Geburtstag.

Im Prozess gegen einen früheren Jugendfußballtrainer aus dem Main-Taunus-Kreis wegen sexuellen Missbrauchs hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Der 28-Jährige hatte die Taten zu Prozessbeginn weitgehend gestanden. Am Freitag soll das Urteil fallen – an seinem Geburtstag.

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Laut Anklage missbrauchte der Mann zwischen 2019 und 2024 fünf Jungen im Alter von 13 bis 16 Jahren. Er soll sie im Rahmen seiner Tätigkeit als Trainer kennengelernt und später unter anderem in einem Auto oder in der Wohnung eines Bekannten in Eschborn sexuell missbraucht haben. Teilweise habe er sie mit Drohungen dazu gezwungen, Kokain zu konsumieren.

Mann sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten ein "lehrbuchmäßiges" Vorgehen vor: Er habe zunächst Vertrauen aufgebaut, die Jungen emotional vom Umfeld isoliert, sie beschenkt, körperlich berührt – und schließlich missbraucht. Die Erklärung des Angeklagten, er habe "in einer Blase" gelebt und Widerstände nicht bemerkt, wies sie zurück.

Seit fast einem Jahr sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Während des Prozesses zeigte er Reue. Als die Anwältin eines betroffenen Jungen erklärte, dieser habe zu ihm aufgesehen, sei er in Tränen ausgebrochen. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte: "Ich kann nicht in Worte fassen, wie sehr es mir leidtut."

Urteil soll am Freitag verkündet werden

Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren, die teilweise in einer Entziehungsanstalt verbüßt werden soll – der Angeklagte gilt als kokainabhängig.

Seine Verteidigung forderte eine deutlich geringere Strafe von maximal fünf Jahren und neun Monaten, davon mindestens zwei Jahre in Therapie.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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