Korruptionsverfahren Frankfurter Staatsanwalt muss fast 30.000 Euro Strafe zahlen

Ein Frankfurter Jurist ließ Anklagen von unqualifizierten Arzthelferinnen schreiben. Dem Staat entstand ein erheblicher finanzieller Schaden.
Ein Frankfurter Staatsanwalt ist am Freitag zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden, weil er Teile von Anklageschriften von Arzthelferinnen verfassen ließ. Das Frankfurter Landgericht verhängte 300 Tagessätze zu je 100 Euro wegen Untreue. Erst spät habe sich der Mann geständig gezeigt, sagte die Vorsitzende Richterin der Großen Wirtschaftsstrafkammer im Frankfurter Landgericht.
Der 38-jährige Jurist hatte in sieben Fällen sogenannte Gutachterinnen mit dem Schreiben von Anklagen in Verfahren zu ärztlichem Abrechnungsbetrug beauftragt. Bei diesen Personen handelte es sich überwiegend um Arzthelferinnen ohne juristische Ausbildung. Die Staatskasse zahlte für diese Aufträge rund 90.000 Euro an die beteiligten Firmen.
Jurist arbeitete bei Anti-Korruptionsabteilung
Wegen der vierjährigen Verfahrensdauer erließ das Gericht dem Verurteilten 30 Tagessätze. Er muss somit 27.000 Euro zahlen, falls das Urteil rechtskräftig wird. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten auf eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue plädiert.
Der mittlerweile suspendierte Jurist arbeitete ausgerechnet bei der Ermittlungsstelle gegen Korruption der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Die Abteilung leitete ein inzwischen zu sechs Jahren Haft verurteilter Ex-Oberstaatsanwalt, der heimlich an Firmen beteiligt war, denen er Gutachtenaufträge erteilte.
Hoher Druck durch Chef
Der Verurteilte begann seine Tätigkeit in der Ermittlungsstelle 2017. Die Vorsitzende Richterin erklärte, die Arbeitsbelastung sei sehr hoch gewesen, und der Chef habe sich als "starke Persönlichkeit" präsentiert. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der junge Staatsanwalt dem Vorgesetzten seine Belastbarkeit beweisen und stand unter Druck, weil in mehreren Verfahren die Verjährung drohte.
Die Richterin betonte zum Abschluss des zweimonatigen Prozesses, der Verurteilte hätte anders handeln können, da sein Chef keine Vorgaben zur Verfahrensführung gemacht habe.
Abrechnungsbetrug mit Gutachten
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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