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Frankfurt am Main

Hessen: 102 Rechtsextreme mit Waffen – Ministerium leitet Verfahren ein


Waffenrecht in Hessen
So viele Rechtsextremisten sind legal bewaffnet

Von dpa, t-online
04.08.2025 - 07:33 UhrLesedauer: 1 Min.
Antrag für Ausstellung eines WaffenscheinesVergrößern des Bildes
Ein allgemeines Recht auf Waffenbesitz gibt es in Deutschland nicht (Symbolbild): Geregelt wird das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. (Quelle: Carsten Rehder/dpa/dpa-bilder)
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Das Innenministerium entzieht immer mehr Extremisten die Waffenerlaubnis. Bei dutzenden Personen laufen Verfahren. Wer darf überhaupt legal Waffen besitzen?

In Hessen haben 102 Menschen, die dem Rechtsextremismus zugerechnet werden, mit Stand Ende 2024 eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor.

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Von diesen Personen besitzen 53 ausschließlich einen Kleinen Waffenschein. Die übrigen 49 verfügen über eine Waffenbesitzkarte. Elf Personen aus dem rechtsextremen Spektrum wurde die waffenrechtliche Erlaubnis bereits entzogen. Bei 21 weiteren läuft dieses Verfahren noch.

Auch Reichsbürger mit Waffen

Das Innenministerium berichtet zudem von 34 Angehörigen des Reichsbürger-Spektrums mit waffenrechtlicher Erlaubnis. Zwölf davon besitzen nur einen Kleinen Waffenschein, 22 haben eine Waffenbesitzkarte. Bei 17 Reichsbürgern wurde ein Entzugsverfahren eingeleitet, 13 verloren ihre Erlaubnis bereits.

Vier weitere Personen werden laut Ministerium beiden extremistischen Gruppen zugerechnet und besitzen ebenfalls Waffenscheine. Zwei davon haben nur den Kleinen Waffenschein, zwei verfügen über eine Waffenbesitzkarte.

Waffen nur für Jäger und Sportschützen

Das deutsche Waffenrecht stellt strenge Anforderungen an den legalen Waffenbesitz. Wer eine Schusswaffe erwerben will, benötigt eine Waffenbesitzkarte und muss Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein berechtigtes Bedürfnis nachweisen. Letzteres gilt etwa für Jäger oder Sportschützen.

Private Waffenverkäufe sind nur unter Inhabern einer Waffenbesitzkarte erlaubt und müssen den Behörden gemeldet werden. Unberechtigter Erwerb oder Besitz ohne entsprechende Erlaubnis ist nach Paragraf 52 im Waffengesetz strafbar.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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