Mit 33 Stichen Ex-Freundin vor Supermarkt erstochen – zwölf Jahre Haft

Nachdem ein Mann im vergangenen Jahr seine Ex-Freundin vor einem Supermarkt erstochen hatte, wurde er nun zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Es war nicht seine erste Gewalttat.
Nach einer tödlichen Messerattacke auf seine Ex-Freundin vor einem Frankfurter Supermarkt ist ein Mann zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Damit blieb das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil vom Montag gegen den 44 Jahre alten Mann beim Strafmaß ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es sei ein "erschütterndes Geschehen" gewesen, das sich im Oktober vergangenen Jahres vor dem Markt im Stadtteil Bornheim ereignet habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Angeklagte und das 24 Jahre alte Opfer hatten kurz vor dem Angriff gemeinsam das Tatwerkzeug in dem Supermarkt gekauft – die Frau bezahlte es mit ihrem Geld. Vor zahlreichen Zeugen wurde sie schließlich mit 33 Messerstichen getötet. Trotz der "Arg- und Wehrlosigkeit" des Opfers ging das Gericht nicht von Mord aus. Der über die vorangegangene Trennung enttäuschte Mann habe die Arglosigkeit der Frau nicht konkret ausgenutzt, sei ihr nicht aufgelauert, habe sie nicht aus einem Hinterhalt angegriffen. Die Tat sei aber auch keine Affekttat gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.
Schuss auf Mutter
Strafverschärfend wertete das Gericht den Umstand, dass der Angeklagte schon in der Vergangenheit immer wieder gewalttätig gegen Menschen aus seinem direkten Umfeld geworden sei. Die eigene Mutter habe er mit einer Schusswaffe verletzt. Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund seines Drogenkonsums sah das Gericht nicht. Der bei ihm nach der Festnahme am Tatabend festgestellte Rauschgiftkonsum sei nach der Gewalttat erfolgt.
"Sie haben eine junge, lebenslustige Frau getötet", sagte der Richter. Die Frau habe sich nach der verkündeten Trennung selbst in große Gefahr begeben, indem sie mit dem ihr als gewaltbereit bekannten Angeklagten gemeinsam das Messer gekauft habe. Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, er habe sich damit selbst umbringen wollen. Nach der Tat hatte er sich die Pulsadern aufgeschnitten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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- Nachrichtenagentur dpa