Beamtenstatus aberkannt Frankfurter Oberstaatsanwalt: Sechs Jahre Haft wegen Korruption
Ein Frankfurter Oberstaatsanwalt muss sechs Jahre ins Gefängnis. Bestechlichkeit, Untreue und heimliche Geschäftsanteile – der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung eines früheren Frankfurter Oberstaatsanwalts bestätigt. Der Mann war im Mai 2023 vom Landgericht Frankfurt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in seiner Rolle als Leiter einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen über zwölf Jahre hinweg illegale Einnahmen erzielte.
Der Angeklagte war heimlich an Firma beteiligt
Der ehemalige Leiter der Ermittlungsstelle gegen Korruption vergab Gutachteraufträge an Sachverständige, die bei einer Firma angestellt waren, an der er heimlich beteiligt war. Zunächst bekam er 30 Prozent des Gewinns, später erhöhte sich dieser Anteil auf 60 Prozent. Monatlich hob er vierstellige Bargeldbeträge ab, insgesamt rund 277.000 Euro allein im nicht verjährten Zeitraum.
Sein Geschäftspartner, ein befreundeter Unternehmer, wurde ebenfalls verurteilt. Das Frankfurter Landgericht verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Bestechung und Subventionsbetrugs. Beide Angeklagten legten Revision ein, woraufhin der Fall beim BGH landete.
Höhe der Freiheitsstrafen bleibt unverändert
Die Überprüfung durch das oberste deutsche Strafgericht ergab keine wesentlichen Rechtsfehler. Lediglich in zwei Punkten gab es Bedenken: einmal bei der Verurteilung des Oberstaatsanwalts wegen Verkürzung der Einkommenssteuer und einmal bei der des Mitangeklagten wegen Subventionsbetrugs. Diese Punkte wurden ausgenommen; die Höhe der Freiheitsstrafen bleibt jedoch unverändert.
Der frühere Oberstaatsanwalt verlor durch sein Fehlverhalten auch seinen Beamtenstatus endgültig.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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