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Frankfurt am Main

Frankfurt: Apotheker darf Krebsmedikament weiter herstellen


Oberlandsgericht Frankfurt
Apotheker im Taunus darf Krebsmedikament weiter herstellen

Von dpa
16.04.2025Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250416-935-537863Vergrößern des Bildes
Der Eingangsbereich des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Archivfoto): Ein Wirtschaftsverband hatte gegen die Produktion des Medikaments geklagt. (Quelle: Arne Dedert)
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Ein Apotheker aus dem Taunus darf weiter ein noch nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen. Der Wirtschaftsverband scheiterte mit seiner Klage.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Ein Apotheker aus dem Taunus darf weiterhin ein noch nicht zugelassenes Krebsmedikament produzieren. Damit wies das Gericht eine Unterlassungsklage eines Wirtschaftsverbandes ab, der erreichen wollte, dass der Apotheker mit der Herstellung aufhört.

Das Medikament wird zur Behandlung einer seltenen und tödlichen Tumorerkrankung eingesetzt, die vor allem Kinder betrifft. Ein ähnliches Produkt eines US-amerikanischen Pharmaunternehmens befindet sich derzeit in Deutschland in klinischer Prüfung.

Gericht entschied zugunsten des Patienteninteresses

Der zuständige Senat des Gerichts erklärte, dass es bei der Entscheidung um die Abwägung widerstreitender Interessen ging: einerseits das Interesse des betroffenen Patienten an einer möglichen Stabilisierung oder Heilung, andererseits das allgemeine Interesse der Verbraucher an der Einhaltung von Zulassungsvorschriften.

Letztlich entschied das Gericht zugunsten des Patienteninteresses. Es stellte fest: "Das Risiko von Beeinträchtigungen und Tod durch Nebenwirkungen verblasse angesichts des sicheren Todes durch die Krebserkrankung ohne alternative Heilungsmöglichkeit." Zudem sei das Zulassungsverfahren durch das Verhalten des Apothekers nicht gefährdet. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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