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Frankfurt am Main

Frankfurt Flughafen: Abschiebung eines Afghanen trotz Haftverbot


Nach Dokumententrick am Flughafen
Afghane soll nach Griechenland – für eine Gefängnisstrafe

Von t-online, dpa
22.04.2025 - 13:21 UhrLesedauer: 1 Min.
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Ein Flugzeug überfliegt einen Stacheldrahtzaun am Flughafen (Archivbild): Ein Pass-Schwindel war am Flughafen aufgeflogen. (Quelle: IMAGO/Daniel Kubirski/imago)
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Ein Mann wird wegen Dokumentenmissbrauchs an Griechenland ausgeliefert. Dort drohen ihm sechs Jahre Haft.

Weil er einem Landsmann mit echten, aber fremden Papieren zur Flucht verhelfen wollte, darf ein in Deutschland nur geduldeter Afghane seine sechsjährige Haftstrafe künftig in Griechenland absitzen – das Frankfurter OLG erklärte die Auslieferung nun für rechtens.

Die Richter stellten klar: Der Mann habe keinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland, der ihn vor der Überstellung schützen könnte. Zwar lebe er seit 2016 in der Bundesrepublik, doch sein Asylantrag wurde abgelehnt – sein Aufenthalt beruhe allein auf einem befristeten Abschiebeverbot aus humanitären Gründen. Damit sei die rechtliche Schwelle für eine Auslieferung nach dem europäischen Rechtshilfeabkommen nicht überschritten.

Pass-Schwindel am Flughafen aufgeflogen

Die Tat, die ihn hinter Gitter brachte, liegt bereits fünf Jahre zurück: 2020 soll der Mann einem anderen afghanischen Staatsbürger einen Pass und einen deutschen Aufenthaltstitel überlassen haben – Dokumente, die laut Gericht einem Verwandten gehörten. Ziel war offenbar, die illegale Weiterreise nach Österreich zu ermöglichen. Am Flughafen in Thessaloniki flogen die Papiere auf.

In Abwesenheit verurteilte ein griechisches Gericht den Mann im Oktober 2024 zu sechs Jahren Haft – fast vollständig ist die Strafe noch zu verbüßen. Im Februar 2025 wurde er schließlich in Frankfurt am Main festgenommen, nachdem Griechenland einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hatte.

Mit seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht nun den Weg für die Auslieferung geebnet – und zugleich deutlich gemacht, dass humanitäre Duldung nicht vor strafrechtlicher Verantwortung schützt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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