Trotz AWO-Affäre Frankfurts Ex-OB Peter Feldmann behält Ruhegehalt

Das hessische Innenministerium entscheidet: Frankfurts Ex-OB hat Anspruch auf seine Restbezüge. Sein beschädigtes Ansehen sei der Strafe genug.
Das hessische Innenministerium hat das Disziplinarverfahren gegen den früheren Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann endgültig eingestellt. Wie "hessenschau.de" zuerst berichtet, darf der 2022 abgewählte Politiker damit sein Ruhegehalt behalten. Das Ministerium bestätigte den Bericht auf Nachfrage von t-online. Die Entscheidung fiel bereits am 8. Mai.
Das Ministerium begründet seine Entscheidung mit dem bereits erlittenen hohen persönlichen und politischen Ansehensverlust Feldmanns. Zugunsten des 66-Jährigen sei auch gewertet worden, dass er rund 33.000 Euro an die AWO Frankfurt zurückgezahlt und das Disziplinarverfahren 2020 selbst eingeleitet habe. Eine "Aberkennung des Ruhegehalts" sei daher "unverhältnismäßig".
Das steht dem abgewählten OB zu
Trotz der Einstellung sprach das Ministerium eine "deutliche Missbilligung" gegen Feldmann aus. Das Landgericht Frankfurt hatte ihn Ende 2022 wegen Vorteilsannahme im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine damalige Ehefrau hatte durch seine Nähe zur AWO-Führung eine Stelle als Kitaleiterin erhalten, während er selbst von Wahlkampfspenden des Sozialverbandes profitierte.
Feldmann erklärte, er sei erleichtert über die Einstellung und akzeptiere die Entscheidung. Er bewerte sie als sachgerecht und rechtskonform. "Es war für mich seit 2019 eine fast sechs Jahre dauernde, mich und meine Familie belastende Zeit der Ungewissheit, die jetzt endlich ein Ende hat", ergänzte er.
Laut Hessischer Gemeindeordnung stehen Feldmann für die Zeit nach der Abwahl zunächst für drei Monate die vollen Bezüge zu. Im Anschluss bis zum Ende der regulären Amtszeit gibt es ein Ruhegehalt von 71,75 Prozent der Bezüge. Die "FNP" beziffert Feldmanns damaliges volles Gehalt auf 14.160 Euro monatlich, das Ruhegehalt auf 10.160 Euro.
- t-online-Anfrage beim hessischen Innenministerium
- hessenschau.de: "Frankfurter Ex-OB Feldmann darf Ruhegehalt behalten", vom 26.05.2025
- fnp.de: "Welche Besoldung Frankfurts abgewähltem Oberbürgermeister Feldmann jetzt noch zusteht"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa