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Frankfurt am Main

Frankfurt Bahnhofsviertel: Brisantes Gutachten gegen Crack-Suchtzentrum


Bahnhofsviertel Frankfurt
Crack-Suchtzentrum: Gegner legen brisantes Rechtsgutachten vor


03.06.2025Lesedauer: 2 Min.
Niddastraße 76: Hier soll das neue Suchthilfezentrum entstehen.Vergrößern des Bildes
Niddastraße 76 (Archivbild): Hier soll das neue Suchthilfezentrum entstehen. (Quelle: Oscar Fuchs)
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Der Streit über das neue Crack-Suchthilfezentrum in Frankfurt bekommt eine neue Qualität: Ein Gutachten der Gegner hält das Projekt für nicht genehmigungsfähig.

Gegen das geplante Crack-Suchthilfezentrum am Rande des Frankfurter Bahnhofsviertels gibt es weiteren Widerstand. Die Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel legte ein Rechtsgutachten gegen die Pläne vor. Das Gutachten der Kanzlei FPS kommt zu dem Schluss, dass das Zentrum gegen verschiedene Vorschriften verstoße und nicht zu genehmigen sei. Es sei von einem Anlieger aus dem Stadtteil in Auftrag gegeben und Gesundheitsdezernentin Elke Voitl (Grüne) zugesandt worden.

In dem Gutachten der Anwälte heißt es, grundsätzlich sei eine solche Einrichtung in dem Gebiet zulässig. Es handle sich laut Bebauungsplan um ein Kerngebiet, also ein Gebiet, das vor allem dem Handel sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung und Kultur dienen solle. Ambulante Einrichtungen der Drogenhilfe können demnach laut Bundesverwaltungsgericht zulässig sein. Allerdings schreiben die vom Anlieger beauftragten Anwälte: "Die vorgesehene Einrichtung sprengt in ihrer Größe, ihrem Umfang und ihrer Intensität bei Weitem den Rahmen bisheriger ambulanter Drogenhilfeangebote."

Zentrum sei für Anwohner unzumutbar

Zudem heißt es, das Vorhaben verstoße gegen das sogenannte Rücksichtnahmegebot. Das Gelände grenze nicht nur an Gewerbegebiete, sondern im Westen auch an ein Wohngebiet. Die Anwälte schlussfolgern: Aufgrund der Besonderheiten des Crack-Konsums und seiner Auswirkungen könne eine unzumutbare Situation für die Nachbarn entstehen. Den Nachbarn stünde ein Abwehrrecht gegen die Baugenehmigung zu.

Aufgrund der "bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit" bestünden erhebliche Bedenken, ob der Plan dem "Gebot der sparsamen Haushaltsführung" genüge. Das Argument der Kanzlei: Die Stadt kaufe ein Gebäude, das nicht genehmigungsfähig sei und das im Anschluss nicht nutzbar sei. Laut Medienberichten sollen sich die Gesamtkosten auf etwa 12 Millionen Euro belaufen.

Stadtverordnete stimmen bald ab

Ein Sprecher des Gesundheitsdezernats sagte t-online, das Gutachten werde nun vom Rechtsamt der Stadt Frankfurt geprüft. Bevor die Ergebnisse vorliegen, kommentiere das Dezernat das Gutachten nicht. Zuvor hatte die "FAZ" darüber berichtet.

Der Frankfurter Magistrat hatte Mitte Mai für das geplante Crack-Suchthilfezentrum gestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung muss dem Plan noch zustimmen.

Das Suchthilfezentrum soll bundesweit erstmals auch auf die Versorgung von Menschen mit Crackabhängigkeit spezialisiert sein. Es soll unter einem Dach sämtliche Arten von Hilfe anbieten: Aufenthalts- und Konsumräume, Ruhebetten und Übernachtungsmöglichkeiten bis hin zu medizinischer Behandlung und psychosozialer Beratung.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel per E-Mail vom 2. Juni 2025
  • Rechtliche Begutachtung Suchthilfezentrum Niddastraße 76, FPS Rechtsanwaltsgesellschaft, vom 27. Mai 2025
  • Telefonat mit Sprecher des Sozial- und Gesundheitsdezernats

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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