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Frankfurt am Main

Frankfurt: Urteil gegen syrischen Arzt Alaa M. wegen Folter erwartet


Oberlandesgericht Frankfurt
Urteil gegen mutmaßlichen Folterarzt erwartet

Von t-online
Aktualisiert am 16.06.2025 - 07:28 UhrLesedauer: 1 Min.
Prozess gegen mutmaßlichen Folterarzt aus SyrienVergrößern des Bildes
Ein aus Syrien stammender angeklagter Arzt wird in den Sicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt geführt (Archivbild). (Quelle: Boris Roessler/dpa Pool/dpa/dpa-bilder)
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Drei Jahre Prozess, schwere Anschuldigungen: Heute fällt das Urteil gegen einen syrischen Arzt. Die Opfer erkannten ihn auf dramatische Weise wieder.

Am Frankfurter Oberlandesgericht wird heute das Urteil gegen den syrischen Arzt Alaa M. verkündet. Der 40-Jährige steht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht – Taten, die er in seiner Heimat begangen haben soll, während er in Deutschland als respektierter Orthopäde arbeitete.

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Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe, Sicherungsverwahrung und ein Berufsverbot für den Mediziner. Ihm werden zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, die er 2011 und 2012 in der syrischen Stadt Homs begangen haben soll. Der Prozess läuft bereits seit über drei Jahren. Das Urteil wird gegen 10.30 Uhr erwartet.

Arzt lebte zehn Jahre unauffällig in Deutschland

Alaa M. lebte zehn Jahre lang unauffällig in Deutschland und praktizierte in mehreren Kliniken als Orthopäde, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Seine Vergangenheit holte ihn auf dramatische Weise ein: Im Sommer 2020 erkannten Opfer den Familienvater in einer TV-Dokumentation über Homs wieder und meldeten sich bei den Behörden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch bei den Tötungsvorwürfen. Die Anwälte argumentierten, ihr Mandant sei zum fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen. Zu den anderen Anklagepunkten stellten sie keinen Antrag. Alaa M. selbst beteuerte seine Unschuld und bezeichnete sich als "Opfer eines Komplotts".

Das Verfahren ist durch das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht möglich, das es deutschen Gerichten erlaubt, Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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