Oberlandesgericht Frankfurt Urteil gegen mutmaßlichen Folterarzt erwartet

Drei Jahre Prozess, schwere Anschuldigungen: Heute fällt das Urteil gegen einen syrischen Arzt. Die Opfer erkannten ihn auf dramatische Weise wieder.
Am Frankfurter Oberlandesgericht wird heute das Urteil gegen den syrischen Arzt Alaa M. verkündet. Der 40-Jährige steht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht – Taten, die er in seiner Heimat begangen haben soll, während er in Deutschland als respektierter Orthopäde arbeitete.
Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe, Sicherungsverwahrung und ein Berufsverbot für den Mediziner. Ihm werden zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, die er 2011 und 2012 in der syrischen Stadt Homs begangen haben soll. Der Prozess läuft bereits seit über drei Jahren. Das Urteil wird gegen 10.30 Uhr erwartet.
Arzt lebte zehn Jahre unauffällig in Deutschland
Alaa M. lebte zehn Jahre lang unauffällig in Deutschland und praktizierte in mehreren Kliniken als Orthopäde, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Seine Vergangenheit holte ihn auf dramatische Weise ein: Im Sommer 2020 erkannten Opfer den Familienvater in einer TV-Dokumentation über Homs wieder und meldeten sich bei den Behörden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch bei den Tötungsvorwürfen. Die Anwälte argumentierten, ihr Mandant sei zum fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen. Zu den anderen Anklagepunkten stellten sie keinen Antrag. Alaa M. selbst beteuerte seine Unschuld und bezeichnete sich als "Opfer eines Komplotts".
Das Verfahren ist durch das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht möglich, das es deutschen Gerichten erlaubt, Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.