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Frankfurt am Main

Kirchenaustritt in Frankfurt: Ablauf, Unterlagen und Kosten


Ablauf, Unterlagen und Kosten
So läuft der Kirchenaustritt in Frankfurt

Von t-online
25.07.2025Lesedauer: 2 Min.
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Die Dreikönigskirche (Archivbild): Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus. (Quelle: IMAGO/Volker Preusser/imago)
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In Frankfurt am Main erfolgt der Kirchenaustritt ausschließlich mit Termin beim Bürgeramt. Hier finden Sie alle Details zum Ablauf.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Kirchenaustritt. In Frankfurt am Main erledigen Sie diesen Schritt beim Bürgeramt – mit einem Termin und den richtigen Unterlagen.

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Der Austritt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie müssen persönlich beim Bürgeramt in der Zeil 3 oder einer Außenstelle erscheinen. Termine vereinbaren Sie online über das Terminportal der Stadt oder telefonisch.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist der ausländische Ausweis mit Meldebestätigung erforderlich. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

Weitere Unterlagen wie eine Taufbescheinigung oder Geburtsurkunde sind in der Regel nicht erforderlich. Nur in Sonderfällen – etwa bei spezifischen Nachträgen in Personenstandsbüchern – kann das Bürgeramt zusätzliche Dokumente anfordern.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Der Kirchenaustritt kostet 30 Euro. Sie können vor Ort bar oder mit EC-Karte zahlen. Kreditkartenzahlung ist meist nicht möglich. Fragen Sie beim Bürgeramt nach den aktuellen Zahlungsarten.

Der Austritt wird am Tag Ihrer Erklärung wirksam. Die Bearbeitung erfolgt sofort während Ihres Termins.

Alternativen zum persönlichen Termin

Einen schriftlichen Austritt können Sie per Post einreichen. Ihre Unterschrift muss dann notariell oder durch das Ortsgericht beglaubigt sein. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht zulässig und auch ein Online-Austritt ist nicht möglich.

Kinder unter 12 Jahren können nur von ihren Sorgeberechtigten aus der Kirche abgemeldet werden. Zwischen dem vollendeten 12. und dem 14. Lebensjahr ist der Austritt nur gemeinsam mit den Sorgeberechtigten möglich – das Kind muss persönlich zustimmen. Ab dem 14. Geburtstag können Jugendliche den Kirchenaustritt eigenständig und ohne Zustimmung erklären.

Was nach dem Austritt passiert

Sie erhalten eine Austrittsbescheinigung als Nachweis. Diese brauchen Sie für das Finanzamt und Ihren Arbeitgeber. Die Kirchensteuerpflicht endet automatisch durch elektronische Übermittlung an das Finanzamt.

Mit dem Austritt verlieren Sie das Recht auf kirchliche Amtshandlungen wie kirchliche Trauung, Beerdigung oder Patenschaft. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung sorgfältig auf.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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