Soll Menschen abgezockt haben Frankfurter Gericht verdonnert Rechtsanwältin zu Haftstrafe

Eine Anwältin soll pflegebedürftige Menschen regelrecht abgezockt haben. Ihre Masche bringt sie nun gleich für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Wegen umfangreicher Untreuehandlungen, Urkundenfälschung und Betruges ist eine 42 Jahre alte Rechtsanwältin am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte nach Ansicht der Strafkammer als Betreuerin mehrere älterer und pflegebedürftiger Menschen hohe Summen eingestrichen – durch nicht autorisierte Bestellungen von Küchengeräten und Elektronikartikeln sowie gefälschten Testamenten.
Laut Staatsanwaltschaft reicht der zivilrechtlich angenommene Betrag bis zu 800.000 Euro. Teile der 27 Punkte umfassenden Anklage wurden in dem seit September vergangenen Jahres laufenden Verfahren eingestellt, hieß es am Freitag. Die Unregelmäßigkeiten wurden erst drei Jahre nach der Bestellung der Juristin zur Berufsbetreuerin 2013 festgestellt. Im Urteil setzte die Strafkammer auch ein lebenslanges Berufsverbot für die Angeklagte fest.
Anwältin bestreitet Vorwürfe
Die Angeklagte hatte die Vorwürfe vor Gericht weitgehend bestritten. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren beantragte, legte sich der Verteidiger in seinem Schlussvortrag auf kein genaues Strafmaß fest.
Mit den von ihr geschriebenen Testamenten soll sich die Angeklagte jeweils zur Alleinerbin mehrerer vermögender älterer Menschen gemacht haben. Nachdem Zweifel aufgetreten waren, kam es jedoch in keinem Fall tatsächlich zu Auszahlungen von Geld oder der Übereignung von Grundbesitz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa