Oberlandesgericht Frankfurt Drei mutmaßliche Russland-Spione angeklagt

Sie sollen einen ehemaligen ukrainischen Kämpfer in Frankfurt ausspioniert haben, um ihn womöglich zu töten. Nun sind sie angeklagt.
Die Bundesanwaltschaft hat am Oberlandesgericht Frankfurt Anklage gegen drei mutmaßliche Spione erhoben. Sie sollen von einem russischen Geheimdienst beauftragt worden sein, in Deutschland einen früheren Kämpfer der Ukraine womöglich mit Tötungsabsicht auszuspähen, wie die oberste deutsche Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte.
Bei den Angeklagten handelt es sich um den Ukrainer Robert A., den Armenier Vardges I. und den Russen Arman S. Sie müssen sich wegen des Vorwurfs der geheimdienstlichen Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall verantworten.
Spionageoperation in Frankfurter Innenstadt vereitelt
Laut Anklage erhielt Vardges I. Anfang Mai 2024 von einem russischen Geheimdienst den Auftrag, einen Mann auszuspionieren, der nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf ukrainischer Seite gekämpft hatte und sich nun in Deutschland aufhielt. Für diese Aufgabe heuerte er demnach die beiden Mitangeklagten Robert A. und Arman S. an.
Aus einem im vergangenen September veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass es sich bei der Zielperson um einen kriegsversehrten ehemaligen Offizier handelte, der in der Ukraine für den militärischen Geheimdienst tätig war. In russischen Medien wurde er demnach beschuldigt, Kriegsverbrechen begangen zu haben, indem er an der Tötung gefangen genommener russischer Soldaten mitwirkte.
Mann ging rechtzeitig zur Polizei
Die Männer sollen geplant haben, ihr Opfer am 19. Juni 2024 unter einem Vorwand in ein Café in der Frankfurter Innenstadt zu locken. Dort wollten sie demnach den früheren Kämpfer der Ukraine identifizieren und weitere Informationen über ihn sammeln. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass diese Ausspähaktion möglicherweise der Vorbereitung weiterer Geheimdienstoperationen diente – bis zu einem möglichen Mordanschlag.
Die Operation scheiterte jedoch, weil sich die Zielperson zuvor an die deutschen Polizeibehörden gewandt hatte. Die drei Verdächtigen wurden noch am selben Tag festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft.
- generalbundesanwalt.de: Mitteilung Bundesanwaltschaft vom 28. Mai 2025
- Material der Nachrichtenagentur dpa